Leistungsbeschreibung für Händler
Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattform abvero.de
Plattformbetreiber:
abvero, Inhaber: Julian Sander, Am alten Marmorwerk 13, 59556 Lippstadt
E-Mail: | Telefon: 02941/7494274
Website: https://abvero.de
1. Gegenstand und Geltung
(1) Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert den Leistungsumfang, den der Betreiber dem Händler über die Plattform abvero.de zur Verfügung stellt. Sie ist die in § 1 Abs. 4, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler (nachfolgend „AGB“) in Bezug genommene Leistungsbeschreibung und in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Bestandteil des Nutzungsverhältnisses.
(2) Die Plattform stellt dem Händler zwei Absatzkanäle bereit: den Marktplatz abvero.de (Abschnitt 4) und einen eigenen Shop im Erscheinungsbild des Händlers (Abschnitt 5). Abschnitt 3 beschreibt die Leistungen, die unabhängig vom Kanal in jedem Abonnement enthalten sind.
(3) Diese Leistungsbeschreibung enthält keine Entgelte. Grundgebühr, Einrichtungsgebühr, Entgelte für Zusatzfilialen und die Höhe der Vermittlungsprovision ergeben sich aus der Tarifübersicht (§ 1 Abs. 4, § 6 Abs. 1 AGB), der Preis zusätzlicher Credit-Pakete aus Abschnitt 7 Abs. 5.
(4) Für das Verhältnis zu den AGB und zur Tarifübersicht gilt § 1 Abs. 4 AGB.
2. Rolle der Beteiligten
(1) Der Betreiber erbringt mit der Plattform einen Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-VO). Er stellt die technische Infrastruktur bereit und wird nicht Vertragspartei der zwischen Händler und Endkunden geschlossenen Kaufverträge.
(2) Der Händler ist gegenüber dem Endkunden Verkäufer und Vertragspartner. Er trägt die Verantwortung für sein Sortiment, seine Preise, die Erfüllung der Kaufverträge sowie für die kaufrechtlichen und produktbezogenen Pflichten.
(3) Zahlungen der Endkunden werden über den vom Betreiber eingebundenen Zahlungsdienstleister abgewickelt und fließen unmittelbar auf das Konto des Händlers. Der Händler schließt hierfür ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Zahlungsdienstleister; dessen Entgelte trägt er selbst.
3. In jedem Abonnement enthaltene Leistungen
Die nachfolgenden Leistungen sind unabhängig vom Absatzkanal in jedem Abonnement enthalten. Kanalbezogene Leistungen stehen in den Abschnitten 4 und 5, die mengenmäßigen Unterschiede zwischen den Abonnements in Abschnitt 6.
(1) Händlerkonto und Händlerportal. Zugang zum Händlerportal mit geführter Einrichtung (Onboarding), Verwaltung der Unternehmens- und Rechnungsdaten, Team- und Rollenverwaltung für weitere Benutzer sowie einem Aktivitätsprotokoll der Kontovorgänge.
(2) Händlerprofil. Öffentliches Profil auf der Plattform mit Logo, Beschreibung, Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
(3) Filialen, Lager und Liefergebiet. Verwaltung von Filialen einschließlich Öffnungszeiten und Lagerorten. Der Händler legt seinen Lieferradius fest; Angebote werden Endkunden im zugehörigen Gebiet zugeordnet, und Anfragen erreichen ihn nur aus diesem Gebiet.
(4) Angebotsverwaltung. Anlegen und Pflegen von Angeboten über einen geführten Assistenten, Zuordnung zu Warengruppen und Artikelstammdaten, Pflege von Preisen, Zustand, Verfügbarkeit und Lieferinformationen sowie ein Import bestehender Bestände per CSV-Datei mit Protokollierung der Importläufe. Angebote können als Entwurf gespeichert, veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingeplant werden.
(5) KI-gestützte Hilfsmittel. Erstellung von Produktbeschreibungen, Abgleich von Produktmerkmalen, Auswertung von Produktfotos, Auslesen von Produkt- und Etikettenangaben aus Fotos (Texterkennung) sowie die Erzeugung von KI-Beispielbildern aus den Angebotsfotos. Ein KI-Beispielbild wird nur nach Freigabe durch den Händler und stets gekennzeichnet angezeigt; in Preisvergleichs- und Werbekanälen (Abschnitt 4 Abs. 7, Abschnitt 5 Abs. 6) werden nur die Originalfotos übermittelt. Die Ergebnisse haben Vorschlagscharakter; über die Übernahme entscheidet der Händler. Die Nutzung verbraucht Credits nach Abschnitt 7. Die Erzeugung von KI-Beispielbildern ist kostenfrei.
(6) Medienverwaltung. Medienbibliothek für Produkt- und Unternehmensbilder mit Zuschneidefunktion und Mehrfach-Upload.
(7) Händler-App für iOS und Android. Erfassung und Pflege von Angeboten mobil, einschließlich Fotoaufnahme und Scannen von Artikelnummern. Bis zur allgemeinen Veröffentlichung im Google Play Store stellt der Betreiber die Android-Fassung über das Testprogramm des Play Store bereit und nimmt den Händler auf dessen Anforderung darin auf.
(8) Bearbeitung von Anfragen, Angeboten und Bestellungen. Empfang und Bearbeitung von Kundenanfragen, Erstellung von Angeboten zu Anfragen sowie Übersicht über eingegangene Bestellungen und Kundenkontakte — für beide Absatzkanäle im selben Portal.
(9) Anzeige von Google-Bewertungen. Übernahme und Anzeige der öffentlich abrufbaren Google-Bewertungen, soweit einer Filiale ihr Eintrag bei Google zugeordnet ist, im Händlerprofil und bei den Angeboten auf dem Marktplatz sowie im Fußbereich des eigenen Shops (Bewertungen der Kontakt-Filiale). Im Händlerportal werden Bewertungsdurchschnitt und Anzahl der Bewertungen ausgewiesen.
(10) Auswertungen. Übersicht über Aufrufe und Reichweite der eigenen Angebote, getrennt nach Marktplatz und eigenem Shop, für auswählbare Zeiträume.
(11) Abonnement- und Rechnungsverwaltung. Einsicht in das laufende Abonnement, Wechsel in ein höheres Abonnement (Abschnitt 6 Abs. 7), Wechsel der Zahlungsweise (§ 10 Abs. 3a AGB), Buchung von Zusatzfilialen und Credit-Paketen sowie Zugriff auf die eigenen Rechnungen.
(12) Unterstützung. Anwenderunterstützung per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten. Eine Reaktionszeit wird nicht zugesichert.
4. Marktplatz abvero.de
(1) Ausspielung ist verpflichtender Bestandteil jedes Abonnements. Die Angebote des Händlers werden auf dem Marktplatz abvero.de dargestellt. Der Marktplatz ist kein zuschaltbarer Zusatzkanal: Er kann weder für das Händlerkonto insgesamt noch für einzelne Angebote abgewählt werden. Wer die Plattform nutzt, ist auf dem Marktplatz sichtbar. Andere Kanäle — insbesondere der eigene Shop nach Abschnitt 5 und die Darstellung bei Google nach Abschnitt 5 Abs. 6 — sind demgegenüber wählbar.
(2) Darstellungsorte. Angebote erscheinen in den Produktlisten und Suchergebnissen, auf den Produktseiten einschließlich des dortigen Angebotsvergleichs sowie auf den regionalen Übersichtsseiten der Plattform. Die Reihenfolge richtet sich nach Abschnitt 9.
(3) Grenzen der Sichtbarkeit. Nicht dargestellt werden Angebote, die nicht aktiv geschaltet sind, Angebote nicht freigegebener Hersteller sowie Angebote von Händlern, deren Zugang nach den AGB ausgesetzt ist. Angebote, die an den Standort des Endkunden nicht geliefert werden können, werden nicht ausgeschlossen, sondern als solche gekennzeichnet; der Endkunde kann die Anzeige auf lieferbare Angebote beschränken. Näheres in Abschnitt 9 Abs. 6.
(4) Weitergeleitete Kundenanfragen. Findet ein Endkunde auf dem Marktplatz nicht die gesuchte Ausführung, kann er eine Anfrage stellen. Diese Anfrage — im Händlerportal als Kaufgesuch bezeichnet — wird an die fachlich und regional passenden Händler weitergeleitet, die darauf ein Angebot abgeben können. Vor der Weiterleitung prüft der Betreiber die Anfrage automatisiert auf Anzeichen von Missbrauch und auf Plausibilität; Anfragen, die diese Prüfung nicht bestehen, werden nicht oder erst nach einer Prüfung durch den Betreiber weitergeleitet. Für Warengruppen, deren Anfragen typischerweise ohne Kaufabwicklung über die Plattform abgeschlossen werden, setzt der Betreiber zudem einen Mindestauftragswert voraus; es ergibt sich aus der untersten in der Tarifübersicht ausgewiesenen Stufe. Diese Weiterleitung an mehrere Händler gibt es ausschließlich auf dem Marktplatz; Anfragen aus dem eigenen Shop richten sich stets nur an den Händler, dem der Shop gehört (Abschnitt 5 Abs. 4).
(5) Plätze je Anfrage. Je weitergeleiteter Anfrage steht eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung; wie viele davon einem Abonnement vorbehalten sind, ergibt sich aus Abschnitt 6. Das Annehmen einer Anfrage verbraucht Credits nach Abschnitt 7. Ist bei der Annahme kein Platz mehr frei, kommt die Annahme nicht zustande und die Credits werden zurückgebucht.
(6) Wirkung der Plätze. Die Plätze bestimmen ausschließlich, wie viele Händler eines Abonnements auf eine Anfrage antworten können. Sie bestimmen weder die Reihenfolge, in der der Endkunde die eingegangenen Angebote sieht, noch werden sie ihm angezeigt (Abschnitt 9 Abs. 8).
(7) Darstellung der Produktseiten bei Google. Der Betreiber übermittelt die Angebote des Marktplatzes an Google, damit sie dort als kostenfreie Produkteinträge erscheinen können. Bezahlte Werbung, etwa Anzeigen bei Google, ist nicht Gegenstand dieser Leistung. Übermittelt werden dazu die Daten des jeweiligen Angebots sowie Firmierung, Anschrift und Kontaktangaben der Filiale, der das Angebot zugeordnet ist; Ziel der Verlinkung ist stets die Produktseite auf abvero.de. Diese Übermittlung ist Teil des Betriebs des Marktplatzes nach Absatz 1: Sie ist für das Händlerkonto wie für einzelne Angebote nicht abwählbar, sie ist keinem Abonnement zugeordnet, und eine gesonderte Vergütung fällt dafür nicht an. Die Darstellung der Angebote mit dem eigenen Shop des Händlers als Ziel ist demgegenüber wählbar und richtet sich nach Abschnitt 5 Abs. 6.
(8) Kein Anspruch auf Darstellung durch Dritte. Ob, wann und in welcher Form ein Drittanbieter übermittelte Angebote darstellt, entscheidet allein dieser nach seinen eigenen Richtlinien. Lehnt er einzelne Angebote ab oder stellt er die Darstellung ein, ist das kein Mangel der Leistung des Betreibers. Der Betreiber kann die Übermittlung für einzelne Händler zurückstellen oder beenden, soweit das erforderlich ist, um die Anforderungen des Drittanbieters an das von allen Händlern gemeinsam genutzte Konto zu wahren; § 11 Abs. 3 AGB (Mitteilung der Gründe auf einem dauerhaften Datenträger) und das Beschwerdeverfahren nach § 13 AGB bleiben unberührt.
5. Eigener Shop
(1) Umfang. Der Betreiber betreibt für den Händler einen Online-Shop im Erscheinungsbild des Händlers, der aus demselben Bestand gespeist wird, ohne dass der Händler eigene Software installieren oder betreiben muss. Der Shop umfasst Warenkorb, Kaufabwicklung und Bestellübersicht. Welche Angebote im eigenen Shop erscheinen, bestimmt der Händler; anders als beim Marktplatz ist dieser Kanal wählbar.
(2) Kein eigenes Ranking. Der eigene Shop stellt ausschließlich die Angebote des Händlers dar. Ein Wettbewerb mit anderen Händlern und damit eine Rangfolge im Sinne von Abschnitt 9 findet dort nicht statt.
(3) Rechtstexte des Shops. Für Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung des Shops stellt der Betreiber Vorlagen bereit. Diese Vorlagen sind unverbindliche Muster ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung für den Einzelfall. Der Betreiber erbringt damit keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und schuldet weder eine rechtliche Prüfung noch eine Beratung noch die Anpassung der Vorlagen an das Geschäftsmodell, das Sortiment oder die Rechtsform des Händlers. Prüfung, Anpassung und Verwendung der Texte liegen allein beim Händler; dem Händler wird empfohlen, hierzu anwaltlichen Rat einzuholen. Der Händler bleibt gegenüber Endkunden, Behörden und Wettbewerbern allein für die Rechtmäßigkeit der in seinem Shop verwendeten Texte verantwortlich. Für die Haftung des Betreibers gilt § 9 AGB.
(4) Anfragen und Bestellungen im eigenen Shop. Anfragen, die ein Endkunde im eigenen Shop stellt, richten sich unmittelbar und ausschließlich an den Händler. Es gibt dort weder eine Weiterleitung an andere Händler noch Plätze; das Beantworten verbraucht keine Credits.
(5) Provision. Für Verkäufe über den eigenen Shop ist die Vermittlungsprovision nach Abschnitt 8 fällig, ebenso wie für Verkäufe über den Marktplatz — beide Kanäle nutzen dieselbe Kaufabwicklung des Betreibers.
(6) Darstellung der Shop-Angebote bei Google (ab Abonnement Pro). Ab dem Abonnement Pro erscheinen die Angebote des Händlers zusätzlich als kostenfreie Produkteinträge bei Google, die auf seinen eigenen Shop verlinken. Diese Leistung ist voreingestellt aktiv; der Händler kann sie im Händlerportal jederzeit für sein Konto insgesamt oder für einzelne Angebote abschalten. Voraussetzung ist, dass der Betreiber die Adresse des Shops gegenüber Google als Inhaber bestätigen kann. Betreibt der Händler den Shop unter einer eigenen Domain, gilt: Google lässt je Adresse die Zuordnung zu nur einem Händlerkonto zu. Ist die Domain bereits einem anderen Konto zugeordnet — etwa einem eigenen Konto des Händlers bei Google —, ist die Darstellung über den Betreiber für diese Domain nicht möglich, solange diese Zuordnung besteht. Der Betreiber hebt eine bestehende Zuordnung zugunsten seines eigenen Kontos nicht auf. Abschnitt 4 Abs. 8 gilt entsprechend.
6. Umfang nach Abonnement
(1) Die Abonnements unterscheiden sich in den nachfolgenden Kontingenten und Zusatzfunktionen. Alle in den Abschnitten 3 bis 5 genannten Leistungen sind in jedem Abonnement enthalten. Die Abonnements bauen aufeinander auf: Das Abonnement Pro enthält sämtliche Zusatzfunktionen des Abonnements Einsteiger, das Abonnement Max sämtliche Zusatzfunktionen des Abonnements Pro. Kontingente treten dagegen an die Stelle der Werte des niedrigeren Abonnements; sie werden nicht zusammengerechnet.
(2) Einsteiger
- bis zu 25 gleichzeitig aktive Angebote
- eine Filiale enthalten, weitere Filialen kostenpflichtig buchbar
- ein Branchenprofil
- monatlich 10 Credits
- ein Platz je weitergeleiteter Kundenanfrage
(3) Pro
- bis zu 60 gleichzeitig aktive Angebote
- eine Filiale enthalten, weitere Filialen kostenpflichtig buchbar
- zwei Branchenprofile
- monatlich 30 Credits
- zwei Plätze je weitergeleiteter Kundenanfrage
- ermäßigter Provisionssatz gegenüber dem Abonnement Einsteiger
- Darstellung der Angebote als kostenfreie Produkteinträge bei Google mit dem eigenen Shop als Ziel (Abschnitt 5 Abs. 6)
(4) Max
- unbegrenzte Zahl gleichzeitig aktiver Angebote
- eine Filiale enthalten, weitere Filialen kostenpflichtig buchbar
- unbegrenzte Anzahl Branchenprofile
- monatlich 70 Credits
- drei Plätze je weitergeleiteter Kundenanfrage; sind Plätze niedrigerer Abonnements unbesetzt, kann der Händler zusätzlich auf diese nachrücken
- weitergehend ermäßigter Provisionssatz gegenüber dem Abonnement Pro
(5) Plätze je Anfrage im Überblick. Die Plätze einer weitergeleiteten Anfrage sind den Abonnements fest zugeordnet. Ein Nachrücken auf Plätze eines anderen Abonnements ist allein dem Abonnement Max möglich.
| Abonnement | Plätze je Anfrage | Nachrücken auf freie Plätze anderer Abonnements |
|---|---|---|
| Einsteiger | einer | nein |
| Pro | zwei | nein |
| Max | drei | ja |
(6) Aktive Angebote. Das Kontingent bezieht sich auf gleichzeitig aktiv geschaltete Angebote. Entwürfe sind nicht begrenzt: Der Händler kann jederzeit beliebig viele Angebote anlegen und speichern, ohne sie zu veröffentlichen. Ist das Kontingent ausgeschöpft, kann er ein weiteres Angebot erst aktiv schalten oder zur Veröffentlichung einplanen, nachdem er ein anderes deaktiviert oder in ein höheres Abonnement gewechselt hat.
(7) Wechsel des Abonnements. Wirksamwerden und Laufzeit eines Wechsels richten sich nach § 10 Abs. 3 AGB. Den Wechsel in ein höheres Abonnement nimmt der Händler jederzeit selbst im Händlerportal vor; einen Wechsel in ein niedrigeres Abonnement fordert er in Textform an. Unterschreitet ein Kontingent durch einen Wechsel in ein niedrigeres Abonnement die tatsächliche Nutzung, bleiben bereits aktive Angebote aktiv und können weiter verwaltet werden. Der Händler kann jedoch keine weiteren Angebote aktiv schalten, solange die Zahl seiner aktiven Angebote über dem Kontingent liegt.
(8) Die Höhe der Provisionsermäßigung und die Entgelte für Zusatzfilialen ergeben sich aus der Tarifübersicht, die Preise zusätzlicher Credit-Pakete aus Abschnitt 7 Abs. 5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung richten sich nach § 10 AGB und der Tarifübersicht.
(9) Branchenprofile. Ein Branchenprofil umfasst eine Hauptkategorie des Marktplatzes mit allen ihr untergeordneten Warengruppen. Der Händler kann Angebote in den Warengruppen der von ihm gewählten Branchenprofile einstellen; wie viele Branchenprofile er wählen kann, ergibt sich aus den Absätzen 2 bis 4. Die Branchenprofile kann er auch einzelnen Filialen zuordnen. Welche Warengruppen nach dem aktuellen Katalogstand zu welchem Branchenprofil gehören, zeigt die Übersicht im Anschluss an diese Leistungsbeschreibung.
7. Credits
(1) Verwendung. Die Plattform rechnet zwei Leistungen in Credits ab:
- das Annehmen einer an mehrere Händler weitergeleiteten Kundenanfrage auf dem Marktplatz (Abschnitt 4 Abs. 4 und 5) und
- die Nutzung der KI-gestützten Funktionen, insbesondere die Erstellung von Produktbeschreibungen, den Abgleich von Produktmerkmalen, die Auswertung von Produktfotos, das Auslesen von Etikettenfotos und die Erstellung von Texten für den eigenen Shop.
Kostenfrei ist je Angebot jeweils der erste Lauf einer Funktion, auch wenn die Plattform ihn selbst startet, etwa nach dem Hochladen von Fotos: die erste Erstellung einer Produktbeschreibung, das erste Auslesen von Etikettenfotos und der erste Lauf der Auswertung von Produktfotos oder des Abgleichs von Produktmerkmalen (beide Funktionen zusammen einmal je Produkt (Katalogvariante), auch wenn es als mehrere Angebote, etwa in mehreren Filialen, geführt wird); bei Texten für den eigenen Shop der erste Lauf je Shop. Credits verbraucht erst eine Wiederholung, die der Händler selbst auslöst. Die Prüfung beim Wechsel eines Bearbeitungsschritts und Läufe, die die Plattform selbst startet, verbrauchen keine Credits. Der Credit-Bedarf einer Funktion wird vor jedem kostenpflichtigen Lauf am jeweiligen Bedienelement im Händlerportal angezeigt; mit dem Auslösen bestätigt der Händler den angezeigten Credit-Bedarf.
(2) Monatliches Kontingent. Jedes Abonnement enthält ein monatliches Kontingent an Credits in der Höhe nach Abschnitt 6. Es wird dem Händler zu Beginn jedes Vertragsmonats gutgeschrieben, also zum jeweiligen Monatstag des Vertragsbeginns, nicht zum Monatsersten, und unabhängig davon, ob die Grundgebühr monatlich oder jährlich abgerechnet wird.
(3) Bedarf einer Anfrage. Credits verbraucht ausschließlich das Annehmen einer Anfrage, die an mehrere Händler weitergeleitet wurde. Anfragen, die sich an einen einzelnen Händler richten — im Händlerportal als Exklusiv bezeichnet —, verbrauchen keine Credits — unabhängig davon, ob sie über den Marktplatz oder über den eigenen Shop des Händlers eingehen. Der Credit-Bedarf einer weitergeleiteten Anfrage richtet sich nach ihrem Auftragswert und nach der Warengruppe, der sie zuzuordnen ist: Anfragen mit höherem Auftragswert erfordern mehr Credits, und für Warengruppen, deren Anfragen typischerweise ohne Kaufabwicklung über die Plattform abgeschlossen werden, gilt eine eigene Stufenfolge. Beide Stufenfolgen ergeben sich aus der Tarifübersicht. Credits werden erst beim aktiven Annehmen verbraucht, nicht beim Empfang. Kommt die Annahme nicht zustande, weil kein Platz mehr frei ist, werden die Credits zurückgebucht.
(4) Kein Ansparen des Kontingents. Das monatliche Kontingent wird zu Beginn jedes Vertragsmonats auf die für das Abonnement vorgesehene Höhe gesetzt. Es wird nicht angespart: Ein am Ende des Vertragsmonats nicht verbrauchter Rest des monatlichen Kontingents steht im folgenden Vertragsmonat nicht zusätzlich zur Verfügung.
(5) Zusätzliche Credit-Pakete. Reicht das monatliche Kontingent nicht aus, kann der Händler im Händlerportal jederzeit zusätzliche Credit-Pakete in verschiedenen Größen erwerben. Die Credits stehen unmittelbar nach dem Kauf zur Verfügung. Zusätzlich erworbene Credits verfallen nicht und bleiben auch über einen Abonnementwechsel hinaus erhalten. Größe und Preis eines Pakets ergeben sich aus der Darstellung im Händlerportal zum Zeitpunkt des Erwerbs; der Erwerb ist eine gesonderte, einmalige Leistung und keine Änderung des Abonnements.
(6) Verbrauchsreihenfolge. Verbraucht wird zuerst das monatliche Kontingent und erst danach zusätzlich erworbene Credits. Damit gehen dem Händler keine gekauften Credits verloren, wenn das monatliche Kontingent zu Beginn eines Vertragsmonats neu gesetzt wird.
(7) Keine Credits im eigenen Shop. Anfragen und Bestellungen, die über den eigenen Shop des Händlers eingehen, erfordern keine Credits. Anfragen aus dem eigenen Shop richten sich stets nur an den Händler, dem der Shop gehört (Abschnitt 5 Abs. 4), und werden nie an mehrere Händler weitergeleitet.
(8) Kein Entgeltcharakter für die Platzierung. Credits eröffnen den Zugang zu einer Anfrage. Sie verbessern weder die Position eines Angebots in einer Liste noch die Reihenfolge, in der ein Endkunde die eingegangenen Angebote sieht (Abschnitt 9).
8. Vermittlungsprovision
(1) Die Vermittlungsprovision ist fällig beim Verkauf über den Marktplatz abvero.de oder über den vom Betreiber bereitgestellten eigenen Shop des Händlers (Abschnitt 5). Beide Kanäle nutzen dieselbe Kaufabwicklung des Betreibers. Käufe, die außerhalb dieser Kaufabwicklung zustande kommen — etwa im Ladengeschäft des Händlers oder über andere Vertriebswege —, lösen keine Provision aus, auch wenn ihnen eine über die Plattform vermittelte Anfrage vorausgegangen ist.
(2) Ermittlung des Provisionssatzes. Der Satz einer einzelnen Vermittlung wird in drei Schritten bestimmt:
| Schritt | Parameter | Wirkung auf den Satz |
|---|---|---|
| 1 | Warengruppe des verkauften Artikels, zusammengefasst zu Provisionskategorien (etwa Möbel einerseits, Elektro- und Küchengeräte andererseits), in Verbindung mit dem Entfernungsband zwischen dem Standort des Händlers und dem Lieferort | ergibt den Basissatz. Beide Angaben zusammen bilden eine Matrix: je Kategorie sind mehrere Entfernungsbänder hinterlegt, vom Nahbereich bis zur bundesweiten Lieferung. Größere Entfernungen führen zu keinem höheren Satz. |
| 2 | gewähltes Abonnement | ermäßigt den Basissatz um einen festen Prozentanteil (Abs. 3) |
| 3 | Mindestprovision je Vermittlung | bildet die Untergrenze: unterschreitet die errechnete Provision diesen Betrag, wird der Mindestbetrag berechnet |
(3) Ermäßigung nach Abonnement. Die Ermäßigung nach Schritt 2 wirkt auf den Basissatz jeder Kategorie und jedes Entfernungsbandes gleichermaßen:
| Abonnement | Ermäßigung auf den Basissatz |
|---|---|
| Einsteiger | keine — es gilt der Basissatz |
| Pro | ermäßigt |
| Max | weitergehend ermäßigt |
(4) Die konkreten Basissätze je Kategorie und Entfernungsband, die Höhe der Ermäßigungen und die Höhe der Mindestprovision ergeben sich aus der Tarifübersicht. Der Provisionssatz wird auf den Bruttobestellwert einschließlich Lieferkosten und Entgelt für eine gebuchte Mitnahme von Altgeräten oder Altmöbeln angewandt. Der Betreiber weist dem Händler den angewandten Satz in der Abrechnung aus. Umfasst eine Bestellung Artikel verschiedener Provisionskategorien, wird der Satz je Artikel angewandt. Bemessungsgrundlage eines Artikels sind sein Bruttopreis, die auf ihn entfallenden Lieferkosten und ein für ihn gebuchtes Entgelt für die Mitnahme von Altgeräten oder Altmöbeln; Lieferkosten, die mehreren Artikeln gemeinsam berechnet werden, werden ihnen im Verhältnis ihrer Bruttopreise zugeordnet. Die Mindestprovision gilt einmal je Vermittlung, bezogen auf die Summe der Provisionen ihrer Artikel.
(5) Credits und Provision stehen nebeneinander. Die Provision entsteht mit dem Verkauf nach Abs. 1, unabhängig davon, ob dem Kauf eine Anfrage vorausging. Credits vergüten den Zugang zu einer Anfrage, die Provision die Vermittlung des Kaufs; beide Entgelte bestehen selbständig nebeneinander.
(6) Zahlt der Endkunde über den Zahlungsdienstleister, wird die Provision bei der Zahlungsabwicklung einbehalten; im Übrigen, insbesondere bei Zahlung bei Übergabe, wird sie mit der monatlichen Abrechnung berechnet. In beiden Fällen wird sie in der Abrechnung ausgewiesen.
(7) Entfällt die Provision nach § 6 Abs. 6 Satz 1 AGB, weil der Endkunde die Bestellung widerruft oder sie rückabgewickelt wird, wird eine bereits einbehaltene Provision erstattet und eine bereits abgerechnete Provision gutgeschrieben.
(8) Für die Stornierung einer Bestellung durch den Händler gilt § 6 Abs. 6 AGB; die Höhe der Stornogebühr ergibt sich aus der Tarifübersicht.
9. Reihenfolge und Ranking der Angebote auf dem Marktplatz
(1) Dieser Abschnitt beschreibt die Hauptparameter für die Reihenfolge, in der Angebote gegenüber Endkunden dargestellt werden (Art. 5 P2B-VO), und konkretisiert § 4 AGB. Er gilt ausschließlich für den Marktplatz nach Abschnitt 4. Im eigenen Shop des Händlers findet kein Wettbewerb mit anderen Händlern und damit keine Rangfolge statt (Abschnitt 5 Abs. 2).
(2) Produktlisten. In der Standardansicht werden Angebote nicht nach einer vom Betreiber gewichteten Rangfolge sortiert: Ohne Suchbegriff und ohne eigene Auswahl des Endkunden erscheinen die Angebote in der Reihenfolge ihrer Einstellung, neueste zuerst. Der Endkunde bestimmt die Reihenfolge im Übrigen selbst und kann zwischen aufsteigendem Preis, absteigendem Preis, Aktualität des Angebots und Entfernung zu seinem Standort wählen. Gibt der Endkunde einen Suchbegriff ein, richtet sich die Reihenfolge nach der textlichen Übereinstimmung mit dem Suchbegriff, die von der eingesetzten Suchtechnologie ermittelt wird.
(3) Zusammenfassung gleicher Artikel. Liegen mehrere Angebote zum selben Artikel vor, wird in der Produktliste das preisgünstigste Angebot als Vertreter dieser Gruppe angezeigt. Die übrigen Angebote sind auf der Produktseite vollständig einsehbar.
(4) Angebotsvergleich auf der Produktseite. Die Angebote anderer Händler zum selben Artikel werden nach dem Angebotspreis aufsteigend sortiert; Lieferkosten gehen in diese Reihenfolge nicht ein. Liegen zu demselben Artikel mehrere Angebote desselben Händlers vor, bestimmt die Vollständigkeit der Angebotsangaben — insbesondere Bilder, Maße, technische Merkmale und Lieferinformationen —, welches davon an erster Stelle dargestellt wird; die übrigen bleiben auf derselben Seite einsehbar. Beide Reihenfolgen sind fest vorgegeben und vom Endkunden nicht veränderbar. Die Vollständigkeit der Angaben ist kein entgeltabhängiges Kriterium: Sie liegt allein in der Hand des Händlers und lässt sich durch Zahlungen nicht beeinflussen (Absatz 7). Führen mehrere Händler denselben Artikel, gibt die Plattform Suchmaschinen als maßgebliche Adresse der Produktseite (kanonische Adresse) die Seite des Angebots mit den vollständigsten Angebotsangaben an, bei gleicher Vollständigkeit die des zuerst angelegten Angebots; die Reihenfolge im Angebotsvergleich bleibt davon unberührt.
(5) Regionale Übersichtsseiten. Sowohl die Angebote als auch die Händlerübersichten werden ohne eine vom Betreiber gewichtete Rangfolge dargestellt. Weder Preis noch Abonnement noch eine Bewertung des Händlers beeinflussen die Reihenfolge.
(6) Ausschluss statt Rangfolge. Nicht dargestellt werden Angebote nicht freigegebener Hersteller sowie Angebote von Händlern, deren Zugang wegen Zahlungsverzugs oder eines ruhenden Abonnements ausgesetzt ist. Es handelt sich um Ausschlusskriterien, nicht um Rangkriterien: Sie entscheiden darüber, ob ein Angebot erscheint, nicht darüber, an welcher Stelle. Angebote, die an den Standort des Endkunden nicht geliefert werden können, werden nicht ausgeschlossen, sondern als solche gekennzeichnet; der Endkunde kann die Anzeige auf lieferbare Angebote beschränken (liefert keines der Angebote an seinen Standort, bleiben die übrigen mit dieser Kennzeichnung sichtbar), und bei einer Sortierung nach Entfernung erscheinen sie am Ende der Liste.
(7) Keine bezahlte Platzierung. Der Betreiber bietet keine bezahlte Hervorhebung, kein Sponsoring und keine sonstige entgeltliche Verbesserung der Platzierung an. Weder das gewählte Abonnement noch gebuchte Zusatzleistungen noch erworbene Credits noch sonstige Zahlungen des Händlers beeinflussen die Position eines Angebots in einer Liste oder im Angebotsvergleich.
(8) Angebote auf eine Kundenanfrage. Das gewählte Abonnement bestimmt, wie viele Händler eines Abonnements je Anfrage antworten können (Plätze nach Abschnitt 6). Alle fachlich und regional passenden Händler werden gleichzeitig über eine Anfrage informiert; es gibt keinen zeitlichen Vorlauf für einzelne Abonnements, und innerhalb der Plätze eines Abonnements entscheidet der Zeitpunkt der Annahme. Die Angebote, die ein Endkunde daraufhin erhält, werden ihm nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs dargestellt, wobei das zuletzt eingegangene Angebot zuerst erscheint. Weder das Abonnement noch der belegte Platz wirken auf diese Reihenfolge; der belegte Platz wird dem Endkunden auch nicht angezeigt. Das Abonnement wirkt damit auf den Zugang zu einer Anfrage, nicht auf die Position gegenüber dem Endkunden.
10. Verfügbarkeit und Wartung
Für die Verfügbarkeit der Plattform und für Wartungsarbeiten gilt § 3 Abs. 3 AGB.
11. Änderungen dieser Leistungsbeschreibung
(1) Der Betreiber kann diese Leistungsbeschreibung ändern, um sie an die Weiterentwicklung der Plattform anzupassen. Für Änderungen gilt das Verfahren nach § 15 AGB (Art. 3 P2B-VO); die dort vorgesehene Ankündigungsfrist bleibt unberührt.
(2) Die jeweils gültige Fassung ist unter https://abvero.de/leistungsbeschreibung abrufbar; für frühere Fassungen gilt § 15 Abs. 7 AGB.
Anhang zu Abschnitt 6 Abs. 9: Warengruppen je Branchenprofil
Ein Branchenprofil umfasst eine Hauptkategorie des Marktplatzes mit allen darunterliegenden Warengruppen (Abschnitt 6 Abs. 9). Diese Übersicht bildet den aktuellen Katalogstand ab und ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Branchenprofil: Küchen
Küchenhändler
- Einbauküchen
- Elektrogeräte
- Kühlschränke & Gefrierschränke
- Backofen-Sets
- Backöfen & Herde
- Kochfelder
- Geschirrspüler
- Dunstabzugshauben
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- Wäschetrockner
- Waschtrockner
- Mikrowellen
- Weinkühlschränke
- Weitere Elektrogeräte
- Spülen & Armaturen
- Küchenspülen
- Küchenarmaturen
- Kochend- & Trinkwassersysteme
- Küchenzubehör
- Innenausstattung
- Mülltrennsysteme
- Küchenbeleuchtung
- Weiteres Küchenzubehör
- Arbeitsplatten
Branchenprofil: Möbel
Möbelhändler
- Polstermöbel
- Sofas & Couches
- Sessel
- Schlafsofas
- Hocker
- Liegen
- Weitere Polstermöbel
- Wohnzimmer
- Wohnwände
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- Sideboards & Kommoden
- Highboards & Vitrinen
- Regale, Wandboards & Paneele
- Weitere Wohnzimmermöbel
- Esszimmer
- Esstische
- Stühle
- Essgruppen
- Bänke
- Barhocker
- Esszimmerschränke
- Weitere Esszimmermöbel
- Schlafzimmer
- Betten
- Boxspringbetten
- Polsterbetten
- Matratzen
- Kleiderschränke
- Kommoden & Nachttische
- Lattenrahmen
- Topper
- Schlafzimmer-Sets
- Weitere Schlafzimmermöbel
- Büro
- Bürostühle
- Schreibtische
- Büroschränke & Regale
- Büromöbel-Sets
- Weitere Büromöbel
- Flur & Diele
- Garderoben-Sets
- Schuhschränke
- Garderobenschränke
- Garderobenpaneele
- Schuhbänke & Garderobenbänke
- Garderobenspiegel
- Weitere Garderobenmöbel
- Garten
- Gartenmöbel-Sets
- Gartenlounge
- Gartenstühle & Gartensessel
- Gartentische
- Gartenliegen
- Sonnenschirme
- Weitere Gartenmöbel
- Kinder- & Babymöbel
- Kinderbetten
- Babybetten
- Wickelkommoden
- Babyzimmer-Sets
- Kinderzimmer-Sets
- Kinderkleiderschränke
- Kinderschreibtische
- Baby- & Kindermatratzen
- Kinder-Drehstühle
- Kinderregale & Aufbewahrung
- Baby- & Kinderlattenroste
- Weitere Kinder- & Babymöbel
- Jugendzimmer
- Jugendzimmer-Sets
- Jugendzimmer Betten
- Jugendzimmer Schränke
- Weitere Jugendmöbel
- Badezimmer
- Waschtische & Unterschränke
- Badschränke
- Badspiegel & Spiegelschränke
- Badezimmer-Sets
- Gästebäder
- Weitere Badmöbel
- Hauswirtschaftsraum
- Wohnaccessoires
- Lampen & Leuchten
- Teppiche
- Deko & Heimtextilien