Startkonditionen bis 30.11.2026

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Altgeräte- & Möbelentsorgung

Wenn Sie ein neues Gerät oder ein neues Möbelstück kaufen, stellt sich die Frage, wo das alte bleibt. Für Elektrogeräte gibt es dazu klare gesetzliche Regeln, für Möbel nicht. Diese Seite erklärt beides — und was Sie im Zusammenhang mit einer Bestellung über abvero erwarten können.

Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll

Endnutzer von Altgeräten sind gesetzlich verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten Wertstoffe, die wiederverwendet werden können, und Schadstoffe, die nicht in den Hausmüll gehören.

Sie können Ihr Altgerät bei einer öffentlich-rechtlichen Sammelstelle abgeben, bei einer Rücknahmestelle des Handels oder — im Rahmen der unten beschriebenen Möglichkeiten — bei der Lieferung des neuen Geräts abholen lassen.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Geräte, die dieses Symbol tragen, dürfen nach Ende ihrer Nutzung nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol zeigt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und findet sich auf dem Gerät, seiner Verpackung oder in der Anleitung. Es bedeutet: getrennt sammeln und einer geeigneten Rückgabestelle zuführen.

Batterien und Akkus vorher entnehmen

Altbatterien (auch Akkus), die nicht vom Gerät umschlossen sind, müssen Sie vor der Abgabe zerstörungsfrei entnehmen und getrennt entsorgen — etwa in den Sammelboxen des Handels. Wie Sie Altbatterien zurückgeben, steht unten unter Altbatterien.

Bei lithiumhaltigen Batterien ist besondere Vorsicht geboten: Beschädigte, verformte oder aufgeblähte Zellen können sich entzünden. Entnehmen Sie sie nur gewaltfrei, kleben Sie die Pole ab und geben Sie beschädigte Batterien gesondert an einer Sammelstelle ab — nie in den Hausmüll und nie zusammen mit dem Gerät.

Lampen entnehmen

Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können, entnehmen Sie bitte ebenfalls vor der Abgabe und entsorgen sie getrennt. Lampen geben Sie bei einer kommunalen Sammelstelle oder einer Rücknahmestelle des Handels ab.

Ihre Daten löschen

Für das Löschen personenbezogener Daten auf dem Altgerät sind Sie selbst verantwortlich. Denken Sie daran bei allem, was Konten, Netzwerke oder Adressbücher gespeichert haben könnte — auch bei vernetzten Haushaltsgeräten.

Rücknahme durch den Händler

Größere Vertreiber von Elektrogeräten sind gesetzlich zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Kaufen Sie ein neues Gerät, nehmen sie ein Altgerät gleicher Art unentgeltlich zurück. Kleingeräte nehmen sie in begrenzter Stückzahl auch ohne Neukauf zurück. Ob ein Händler dieser Pflicht unterliegt, hängt von seiner Lager- und Verkaufsfläche ab.

Bei Lieferung und Abholung

Bei einer Lieferung holt der Händler das Altgerät zum Liefertermin bei Ihnen ab, wenn Sie das bei der Bestellung angeben. Bei einer Selbstabholung stimmen Sie den Abgabeort mit dem Händler ab – am Abholort oder in unmittelbarer Nähe. Ist der Händler zur Rücknahme verpflichtet und handelt es sich um ein gleichartiges Altgerät, ist die Mitnahme für Sie kostenlos, unabhängig davon, welche Lieferart Sie wählen.

Ist der Händler zur Rücknahme verpflichtet, bietet er Elektrogeräte nicht per Paketversand an. Kommunale Sammelstellen stehen Ihnen daneben immer offen.

So bestellen Sie die Mitnahme

Bietet der Händler die Mitnahme an, wählen Sie sie je Artikel bei der Bestellung aus — im Angebot, im Warenkorb oder in der Kasse. Ob sie zur Verfügung steht und was sie kostet, sehen Sie dort. Bei Paketversand erscheint die Auswahl nicht; nutzen Sie dann eine kommunale Sammelstelle.

Stellen Sie das Altgerät bitte zum Liefertermin frei zugänglich im Haus bereit, z. B. an der Wohnungstür — vom Strom- und Wasseranschluss getrennt, Kühl- und Gefriergeräte abgetaut, Restwasser abgelassen, Einbaugeräte ausgebaut und ohne Batterien und Lampen. Verbindlich sind die Angaben des Händlers.

Altbatterien

Batterien und Akkus stecken in vielen Produkten, etwa in der Fernbedienung eines Motorsessels, im Akkusauger oder im Rauchmelder. Ausgediente Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Diese Hinweise gelten für lose Batterien ebenso wie für Batterien, die einem Gerät beiliegen oder eingebaut sind.

Rückgabe beim Händler – unentgeltlich

Rücknahmesymbol für Altbatterien: Hier können Sie Altbatterien zurückgeben
An diesem Zeichen erkennen Sie Sammelboxen für Altbatterien.Logo: Batterie zurück – Gemeinsame Stelle für Kommunikation, www.batterie-zurueck.de

Händler, die Batterien verkaufen, auch in oder zusammen mit Geräten, nehmen Gerätealtbatterien unentgeltlich zurück, in ihrem Ladengeschäft oder in dessen unmittelbarer Nähe. Das gilt auch ohne Neukauf, unabhängig von Marke und chemischer Zusammensetzung, in haushaltsüblicher Menge. Daneben können Sie Altbatterien überall abgeben, wo Batterien verkauft werden, etwa in den Sammelboxen im Supermarkt oder in der Drogerie, außerdem auf dem Wertstoffhof oder am Schadstoffmobil Ihrer Kommune.

Rücknahmestelle ist der Händler, bei dem Sie gekauft haben. Seinen Namen und seine Adresse finden Sie in der Kasse und in Ihrer Bestellbestätigung.

Ihre Pflicht: getrennt zurückgeben

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu sammeln und an einer Rücknahme- oder Sammelstelle zurückzugeben. Batterien gehören weder in den Restmüll noch in den Biomüll oder den Gelben Sack. Das gilt auch für Batterien, die Sie aus einem Altgerät entnommen haben.

Die Symbole auf Batterien

Die durchgestrichene Mülltonne auf Rädern bedeutet: Die Batterie darf nicht in den Hausmüll, sondern muss getrennt gesammelt werden. Steht darunter „Cd“ oder „Pb“, enthält die Batterie mehr als 0,002 % Cadmium bzw. mehr als 0,004 % Blei. Das Symbol finden Sie auf der Batterie, ihrer Verpackung oder in den Unterlagen.

Sicher aufbewahren und abgeben

Bewahren Sie Altbatterien trocken, kühl und außerhalb der Reichweite von Kindern auf, getrennt von neuen Batterien und von Metallteilen. Lithiumbatterien und -akkus brauchen besondere Vorsicht: Bei Beschädigung, Stößen oder Überhitzung können sie sich entzünden. Kleben Sie die Pole vor der Abgabe ab. Beschädigte, ausgelaufene oder aufgeblähte Batterien verwenden und laden Sie nicht mehr. Geben Sie sie einzeln verpackt ab, etwa in einer Plastiktüte, und fassen Sie ausgelaufene Batterien nicht mit bloßen Händen an.

Warum das wichtig ist

Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die nach der Sammlung sortiert und recycelt werden und wieder in neue Batterien fließen können. Sie können aber auch Schadstoffe wie Cadmium oder Blei enthalten. Im Hausmüll oder in der Natur können sie auslaufen und Boden, Wasser und die Gesundheit von Mensch und Tier schädigen. Im Restmüll werden sie gepresst oder zerkleinert und lösen dabei immer wieder Brände in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen aus.

Länger nutzen, weniger Abfall

Der beste Abfall ist der, der nicht entsteht. Wo das Gerät es zulässt, sind Akkus eine Alternative zu Einwegbatterien. Nehmen Sie Batterien aus Geräten heraus, die Sie längere Zeit nicht benutzen, dann laufen sie nicht aus. Ein Gerät mit schwächer werdendem Akku lässt sich oft mit einem Ersatzakku weiter nutzen. Gesammelte Batterien werden nach Möglichkeit wiederverwendet, für einen anderen Zweck aufbereitet oder recycelt.

Alte Möbel

Für Möbel gibt es keine gesetzliche Rücknahmepflicht

Anders als bei Elektrogeräten ist kein Händler verpflichtet, Ihr altes Sofa, Ihren Schrank oder Ihre Matratze mitzunehmen. Möbel mit elektrischen Funktionen, etwa mit Motor oder eingebauter Beleuchtung, können allerdings als Elektrogerät gelten; dann gelten die Regeln oben. Viele Händler bieten die Mitnahme dennoch an — als freiwillige Leistung, häufig gegen Aufpreis und nur bei einer Lieferung durch eigene Kräfte oder eine Spedition.

Bietet der Händler die Mitnahme an, wählen Sie sie bei der Bestellung je Artikel aus; der Preis steht im Angebot und gilt je Möbelstück. Was dabei gilt, steht unter Versand & Lieferung.

Sonst führt der Weg über die Sperrmüllabfuhr oder den Wertstoffhof Ihrer Kommune; beides ist vielerorts kostenlos oder günstig. Gut erhaltene Möbel nehmen außerdem Sozialkaufhäuser und Verschenkbörsen an.